Arbeitsschutz
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Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein Prozess, bei dem potenzielle Gefahren und Risiken in einem Arbeitsumfeld identifiziert und bewertet werden. Das Ziel ist es, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und Unfälle oder Verletzungen zu vermeiden. Die Beurteilung umfasst verschiedene Faktoren wie Arbeitsbedingungen, Arbeitsabläufe, Maschinen und Werkzeuge, Arbeitsplatzgestaltung sowie psychosoziale Faktoren wie Stress und Arbeitsbelastung. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung werden verwendet, um geeignete Präventionsmaßnahmen zu treffen, um potenzielle Risiken zu minimieren oder zu beseitigen. Unser Unterstützungsangebot erstreckt sich von der Ermittlung über die Beurteilung bis hin zur Umsetzung von Maßnahmen.
Anfertigung von Betriebsanweisungen gemäß §9 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Maßnahmen Gemäß §9 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Unternehmer dazu verpflichtet, Betriebsanweisungen zu erstellen, um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten. Diese Anweisungen, die standardisiert sind, beinhalten Informationen zur sachgemäßen Bedienung von Arbeitsmitteln sowie dem sicheren Umgang mit Bio- oder Gefahrstoffen. Die Betriebsanweisungen müssen den Beschäftigten in einer klaren und verständlichen Sprache sowie in Form für die jeweils verwendeten Arbeitsmittel zugänglich gemacht werden, sofern dies erforderlich ist.
Die erstellten Betriebsanweisungen tragen dazu bei, den Gesundheitsschutz zu gewährleisten und eine gleichbleibende Qualität durch einheitliche Arbeitsabläufe sicherzustellen. Zudem dienen sie als Grundlage für Unterweisungen und Einarbeitungen. Die schriftliche Ausformulierung der Betriebsanweisungen fördert aktiv die Prävention von Arbeitsunfällen.
Leiterprüfung nach DGUV 208-016
Leitern und Tritte müssen wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Als befähigte Person prüfen wir Ihre Leitern und Tritte. Alle Prüfergebnisse werden rechtssicher dokumentiert und die geprüften Leiter und Tritte mit einer Prüfplakette versehen.